50 Jahre Kronen Apotheke
Newsletter 21 / Juli 2010
Sehr geehrter Kunde.
Thema Rabattverträge.
Sicher wurden Sie schon einmal in der Apotheke mit dem Thema konfrontiert. Sie reichten ein Kassenrezept ein und der Apotheker erklärte Ihnen, das er Ihnen zwar das Medikament in Dosis und Menge geben könnte, er aber einen anderen Hersteller als den vom Arzt verordneten nehmen müsste!
Auch wenn wir Verständnis für Ihre Reaktionen zeigen entspricht das der Realität. Seit 2008 können Krankenkassen mit Herstellern Verträge eingehen. Existiert für das Medikament xy ein solcher Vertrag, ist die Apotheke verpflichtet, das Medikament von diesem Hersteller zu nehmen. Einzige Ausnahme: der Arzt schließt per aut idem Kreuz auf dem Rezept einen Austausch aus. Wenn Sie Probleme mit einem Austausch hatten, empfiehlt es sich, das Kreuz anbringen zu lassen. Bei kurzeitigen Behandlungen (z.B. Antibiotika) ist der Hersteller meiner Meinung nach egal!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Apotheker
Gerhard Zibulak










